Anzeigepflichten
Als Versorgungsberechtigter sind Sie verpflichtet bestimmte Tatbestände, die Auswirkungen auf die Gewährung der Versorgungsbezüge haben könnten, mitzuteilen. Hierzu gehören z.B. : "Änderung des Familienstandes, Verlegung des Wohnsitzes, Aufnahme oder Beendigung einer Beschäftigung, Bezug einer Rente ...."
Die Anzeigepflichten, die den Versorgungsberechtigten obliegen, regelt die Vorschrift des § 67 Abs. 2 des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes.
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