Das Hinweisgebersystem der Kommunalen Versorgungskassen

Regelkonformes Verhalten und die Beachtung und Einhaltung rechtlicher Grundlagen sind für die Kommunalen Versorgungskassen von wesentlicher Bedeutung. Damit wir unserem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potenziellem Fehlverhalten zu erfahren, um dieses abstellen zu können und mögliche Schäden für die Kommunalen Versorgungskassen, ihre Mitglieder und ihre Kunden abzuwenden.

Unser Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit Hinweise zu eventuellem Fehlverhalten bei den Kommunalen Versorgungskassen zu geben. Hinweise können auch anonym abgegeben werden.

Wir gehen jedem Hinweis konsequent nach. Wir garantieren die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgebenden und der Betroffenen nach Maßgabe der §§ 8 und 9 des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie Fairness im Umgang mit den Hinweisgebern.

Obwohl Sie Ihren Hinweis auch anonym abgeben können, empfehlen wir Ihnen, Ihren Namen und Ihre Kontaktinformationen anzugeben. Das hilft uns, Ihren Hinweis genau zu untersuchen. Die Erteilung einer Eingangsbestätigung, Rückfragen und die Mitteilung der verfahrensabschließenden Entscheidung sind nur möglich, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen.

Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei den Kommunalen Versorgungskassen haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit dem zuständigen internen Compliance-Beauftragen der Kommunalen Versorgungskassen aufzunehmen:

Compliance-Beauftragter

  • per Kontaktformular (auch anonym möglich)
  • per Telefon: 0561 97966-505
  • per E-Mail an: compliance@kvk-kassel.de
  • per Post an:
    Persönlich/Vertraulich
    Compliance-Beauftragter
    Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck
    Kölnische Straße 42
    34117 Kassel

Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf eine Dienstleistung oder eine Entscheidung der Kommunalen Versorgungskassen unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen oder -partner, die sich aus Ihren Unterlagen ergeben oder nutzen die Kontaktmöglichkeiten auf unserer Homepage. Dort steht Ihnen auch unserer Rückrufservice zur Verfügung.


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