Hinterbliebene (KVK ZusatzRente)
Mit der KVK ZusatzRente ist nicht nur die bzw. der Versicherte abgesichert, sondern im Todesfall erhalten die Angehörigen eine Witwen- oder Witwerrente und Kinder eine Waisenrente.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, unter denen eine KVK ZusatzRente an Hinterbliebene gezahlt wird, finden Sie unter dem folgenden Link.
Hinterbliebene KVK ZusatzRente